Die Ausbildung für Bediener von Gabelstaplern/ Flurförderzeugen ist im DGUV Grundsatz 308-001 geregelt.
In diesem ist die Ausbildung in mehreren Stufen festgelegt.
Stufe 1: Die Grundsausbildung erfolgt in der Regel auf einem Frontgabelstapler. Sie beinhaltet auch die Mitgängerflurförderzeuge sowie die Fahrzeuge mit einem Fahrerstand.
Stufe 2: Die Zusatzqualifikation wird für alle weiteren Flurförderfahrzeuge gefordert. Hier zählen zum Bespiel der Schubmaststapler, der Seitenstapler oder Hochregalstapler dazu.